smarli. Partner AGB

Version 1.0 | September 2025

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der smarli. AG, St. Gallen, Schweiz (nachfolgend “smarli.”) und den Nutzern der smarli. Partner Engine (nachfolgend “Partner” oder “Nutzer”) für die Nutzung der webbasierten Softwareplattform “smarli. Partner Engine” sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen und Produktbestellungen.

1.2 Vertragsgegenstand

Die smarli. Partner Engine ist eine webbasierte Plattform und mobile App, die es Partnern ermöglicht, Smart Home Lösungen für ihre Endkunden zu planen, zu konfigurieren, zu installieren und zu warten. smarli. behält sich vor, die Funktionen und Konditionen der Plattform jederzeit anzupassen.

1.3 Geltung der AGB

Mit der Registrierung und Nutzung der smarli. Partner Engine akzeptiert der Partner diese AGB vollumfänglich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, smarli. stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Änderungen der AGB

smarli. behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Partner werden über Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Die Fortsetzung der Nutzung nach Inkrafttreten gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

2. Registrierung und Partnerstatus

2.1 Registrierungsvoraussetzungen

Die Nutzung der smarli. Partner Engine setzt eine erfolgreiche Registrierung voraus. Die Registrierung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen gestattet, die als Unternehmer im Sinne des Gesetzes handeln. Mit der Registrierung versichert der Partner, dass alle angegebenen Daten wahrheitsgemäss und vollständig sind.

2.2 Zugangsdaten

Der Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Partner haftet für alle Aktivitäten, die unter seinen Zugangsdaten erfolgen. Bei Verlust oder Missbrauch der Zugangsdaten ist smarli. unverzüglich zu informieren.

2.3 Sperrung und Löschung

smarli. ist berechtigt, den Zugang zur Partner Engine bei Verstössen gegen diese AGB, bei Zahlungsverzug oder bei sonstigen wichtigen Gründen temporär zu sperren oder dauerhaft zu löschen. Der Partner wird hierüber unverzüglich informiert. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nach Gesetz oder aus Vertrag bleibt vorbehalten.

3. Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Gebühren

3.1 Funktionsumfang

Die smarli. Partner Engine umfasst folgende Hauptfunktionen:

  • Anlegen und Verwaltung von Endkunden und Smart Home Projekten
  • Planung von smarli. Smart Home Systemen
  • Installation und Konfiguration von smarli. Smart Home Systemen
  • Wartungs- und Servicefunktionen

smarli. behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit gewisser Funktionen auf bestimmte Partnerstufen (Bronze, Silber, Gold) einzuschränken. Die Einstufung erfolgt nach klar dokumentierten Kriterien wie Umsatz, Schulungsstatus und Projektanzahl.

3.2 Nutzungsgebühren

Für die Nutzung der smarli. Partner Engine können Gebühren anfallen. Diese Gebühren werden vertraglich festgelegt. smarli. behält sich vor, die Preisstruktur mit angemessener Vorankündigung anzupassen. Änderungen der Nutzungsgebühren werden dem Partner mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt.

3.3 Verfügbarkeit

smarli. bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Partner Engine, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und vorab angekündigt.

3.4 Technische Voraussetzungen

Der Partner ist selbst für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Partner Engine verantwortlich, insbesondere für eine stabile Internetverbindung und einen aktuellen Webbrowser, respektive ein modernes Endgerät.

3.5 Weiterentwicklung

smarli. behält sich vor, den Funktionsumfang der Partner Engine kontinuierlich weiterzuentwickeln, zu erweitern oder zu modifizieren. Es kann sein, dass dadurch auch bestimmte Funktionen entfernt oder ersetzt werden. Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Funktionen besteht nicht.

4. Produktbestellungen und Zahlungsbedingungen

4.1 Produktbestellungen

Über die Partner Engine können Partner ausgewählte Smart Home Produkte direkt bestellen. Das verfügbare Sortiment kann je nach Partnerstufe variieren. Für Produktbestellungen gelten ergänzend die produktspezifischen Verkaufsbedingungen von smarli.

4.2 Vertragsabschluss

Produktdarstellungen in der Partner Engine stellen kein verbindliches Angebot dar. Mit der Bestellung gibt der Partner ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch smarli. zustande.

4.3 Preise

Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und exklusive Versandkosten. smarli. behält sich Preisänderungen vor; massgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigte Preis.

4.4 Zahlungsbedingungen für Produktbestellungen

Rechnungen für Produktbestellungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. berechnet.

4.5 Zahlungsbedingungen für Nutzungsgebühren

Soweit Nutzungsgebühren für die Partner Engine anfallen, werden diese gemäss der vereinbarten Zahlungsmodalitäten (monatlich, jährlich oder nach anderen Abrechnungsperioden) im Voraus in Rechnung gestellt.

4.6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von smarli. Der Partner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverlauf weiterzuveräussern.

5. Datenübertragung an Endkundensysteme

5.1 Sicherer Zugang

Die Partner Engine ermöglicht die Übertragung von Konfigurationen über eine verschlüsselte Verbindung zu den Smart Home Systemen der Endkunden. Der Partner ist verpflichtet, diese Verbindung ausschliesslich für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen.

5.2 Sicherheitsvorschriften

Der Partner verpflichtet sich, alle von smarli. vorgegebenen Sicherheitsrichtlinien einzuhalten und keine Handlungen vorzunehmen, die die Sicherheit der Verbindung oder der Endkundensysteme gefährden könnten.

5.3 Verantwortung für Konfigurationen

Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm erstellten und übertragenen Konfigurationen. smarli. übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Konfigurationen oder daraus resultierende Schäden.

6. Datenschutz und Endkundendaten

6.1 Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der separaten Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.

6.2 Endkunden als smarli.-Kunden

Mit der Erfassung eines Endkunden in der smarli. Partner Engine durch den Partner wird dieser Endkunde automatisch auch direkter Kunde von smarli. mit eigener Vertragsbeziehung. Diese Kundenbeziehung unterliegt den separaten Endkunden-AGB und der Datenschutzerklärung von smarli., welche dem Endkunden zur Verfügung gestellt werden. Der Partner ist verpflichtet, die Endkunden über diese doppelte Kundenbeziehung zu informieren und sicherzustellen, dass die Endkunden den Bedingungen von smarli. zustimmen. Diese Beziehung besteht parallel zur Geschäftsbeziehung zwischen Partner und Endkunde. Der Partner trägt weiterhin die volle Verantwortung für die von ihm erbrachten Leistungen und die korrekte Ausführung seiner Projekte.

6.3 Datenverarbeitung und Nutzungsrechte

smarli. bearbeitet die erfassten Endkundendaten in zwei Rollen.

a) Als Auftragsverarbeiter für den Partner smarli. bearbeitet die Daten zur Bereitstellung der Partner Engine für die Projekte des Partners, für Hosting und Datensicherung, für den Support des Partners sowie zur Übertragung von Konfigurationen auf die Smart-Home-Systeme der Endkunden. Dafür gilt:

  • Weisungen: smarli. bearbeitet die Daten nur gemäss diesen AGB und den Weisungen des Partners. Die Nutzung der Funktionen der Partner Engine gilt als Weisung.
  • Vertraulichkeit: smarli. verpflichtet alle Personen mit Zugriff auf die Daten zur Vertraulichkeit.
  • Datensicherheit: smarli. trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen gemäss Art. 8 DSG. Die Datenschutzerklärung beschreibt diese Massnahmen.
  • Unterauftragsverarbeiter: Der Partner genehmigt den Beizug der Auftragsverarbeiter, die in der Datenschutzerklärung genannt sind. smarli. informiert den Partner über neue Auftragsverarbeiter mit einer Änderung der Datenschutzerklärung. Der Partner kann innert 30 Tagen aus wichtigem Grund widersprechen. smarli. überträgt den Auftragsverarbeitern gleichwertige Pflichten.
  • Bekanntgabe ins Ausland: smarli. gibt Daten nur unter den Voraussetzungen von Art. 16 und 17 DSG ins Ausland bekannt.
  • Unterstützung und Meldungen: smarli. unterstützt den Partner angemessen bei Anfragen betroffener Personen. smarli. meldet dem Partner eine Verletzung der Datensicherheit bei Endkundendaten so rasch als möglich.
  • Nachweis: smarli. stellt dem Partner auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die er zum Nachweis dieser Pflichten braucht.

b) Als eigenständiger Verantwortlicher smarli. bearbeitet die Daten gemäss den eigenen Datenschutzbestimmungen insbesondere für:

  • die direkte Bereitstellung von Smart Home Diensten an Endkunden
  • die technische Unterstützung und Wartung der Systeme beim Endkunden
  • die Kommunikation mit Endkunden zu Service-, Produkt- und Marketingzwecken
  • die Weiterentwicklung und Verbesserung der Dienste
  • die Analyse und Optimierung der Kundenbetreuung

Weisungen des Partners gelten nur für die Bearbeitung nach Buchstabe a. Sie schränken die Bearbeitung nach Buchstabe b und Ziffer 6.4 nicht ein. Der Partner erkennt ausdrücklich an, dass smarli. eigenständige und dauerhafte Rechte an der Kundenbeziehung erwirbt, die unabhängig vom Fortbestand der Partnerschaft bestehen.

6.4 Kundenverwaltung nach Vertragsende

Bei Beendigung der Partnerschaft werden die persönlichen Daten des Partners nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Die Endkundendaten, -projekte und -beziehungen verbleiben vollständig bei smarli. smarli. hat das uneingeschränkte Recht, diese Kunden direkt weiterzubetreuen, einem anderen Partner zuzuweisen oder die Kundenbeziehung nach eigenem Ermessen fortzuführen. Der scheidende Partner hat keinerlei Anspruch auf Löschung der Endkundendaten, Unterbindung der Weiterbetreuung oder Entschädigung für den Kundenverlust.

7. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Partners

7.1 Sorgfaltspflichten

Der Partner verpflichtet sich:

  • Die Partner Engine ausschliesslich für legale Zwecke zu nutzen
  • Alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten
  • Die Rechte Dritter, insbesondere seiner Endkunden, zu wahren
  • Keine schädlichen Inhalte oder Software in die Partner Engine einzubringen
  • Die Partner Engine einzig für den dafür vorgesehenen Zweck zu verwenden

7.2 Projektverantwortung

Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm geplanten und umgesetzten Smart Home Projekte. Dies umfasst insbesondere:

  • Die fachgerechte Planung und Konfiguration
  • Die ordnungsgemässe Installation und Inbetriebnahme
  • Die Einhaltung aller relevanten technischen Normen und Sicherheitsvorschriften
  • Die vollständige und korrekte Information der Endkunden

7.3 Haftung gegenüber Endkunden

Der Partner stellt smarli. von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung seiner Pflichten oder aus seinen Projekten resultieren. Dies gilt insbesondere für Ansprüche von Endkunden im Zusammenhang mit der Planung, Installation und Wartung von Smart Home Systemen.

7.4 Einsatz von Hilfspersonen und Subunternehmen

Der Partner ist nicht berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag Hilfspersonen oder Subunternehmen beizuziehen. Sämtliche Leistungen sind ausschliesslich durch den Partner selbst zu erbringen. Ein Abtreten oder Übertragen von Aufgaben an Dritte ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von smarli. ausgeschlossen.

7.5 Markennutzung

Die Nutzung von Marken, Logos oder anderen Kennzeichen von smarli. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Gewährleistung Software

smarli. gewährleistet, dass zahlungspflichtige Bestandteile der Partner Engine im Wesentlichen gemäss des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges funktionieren. Die Software wird “wie besehen” zur Verfügung gestellt. smarli. übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene oder fehlerfreie Funktion.

8.2 Gewährleistung Produkte

Für gelieferte Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt, schriftlich zu rügen.

8.3 Haftungsbeschränkung

smarli. haftet unbeschränkt:

  • Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Nach dem Produkthaftungsgesetz

Im Übrigen ist die Haftung von smarli. auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.4 Haftung für Hilfspersonen

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von smarli.

9. Support und Schulungen

9.1 Support

smarli. bietet technischen Support per E-Mail und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten besteht nicht, sofern nicht gesondert vereinbart.

9.2 Schulungen

smarli. kann Schulungen zur Partner Engine anbieten. Die Teilnahme kann Voraussetzung für höhere Partnerstufen sein. Schulungen können kostenpflichtig sein und werden gesondert berechnet.

10. Nutzung der Software / Lizenzbedingungen

10.1 Lizenzgewährung

smarli. gewährt dem Partner eine einfache, nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Software (webbasierte Plattform und mobile App) ausschliesslich zum Zweck der Planung, Konfiguration, Installation und Wartung von smarli. Smart Home Systemen im Rahmen der vertraglichen Partnerschaft. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere zur Entwicklung eigener Produkte, zum Weitervertrieb oder zur Bereitstellung der Software an Dritte, ist unzulässig.

10.2 Nutzungsbeschränkungen

Der Partner darf die Software weder verändern, kopieren, dekompilieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering), vervielfältigen noch Dritten zugänglich machen. Ebenso ist es untersagt, technische Schutzvorrichtungen oder Zugriffsbeschränkungen zu umgehen, die Software zu analysieren oder zu nutzen, um konkurrierende Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln, oder sie in automatisierter Weise (z. B. durch Skripte oder Bots) zu verwenden. Jede Nutzung ausserhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von smarli.

11. Nutzung der Hardware / Lizenzbedingungen

11.1 Hardware-Eigentumsübertragung mit Lizenzgewährung

Beim Verkauf von smarli. Smart Home Hardware-Produkten an den Partner geht das Eigentum an der Hardware selbst auf den Partner über. Die in der Hardware enthaltene Software, Firmware und alle technischen Designs, Spezifikationen und eingebetteten Programme verbleiben jedoch im ausschliesslichen Eigentum von smarli. und werden dem Partner lediglich zur bestimmungsgemässen Nutzung lizenziert.

11.2 Hardware-Nutzungsbeschränkungen

Der Partner verpflichtet sich, folgende Handlungen zu unterlassen:

  • Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Hardware oder der darin enthaltenen Firmware und Software
  • Nachbau, Kopieren oder Nachahmen der Hardware, ihrer Designs, Schaltpläne oder der darin enthaltenen Firmware und Software
  • Extraktion, Analyse oder Modifikation der eingebetteten Firmware und Software
  • Entwicklung kompatibler oder konkurrierender Produkte unter Verwendung von smarli. Technologie oder daraus gewonnener Erkenntnisse
  • Weitergabe technischer Informationen, Designs oder Spezifikationen an Dritte
  • Verwendung der Hardware mit nicht-autorisierter Software ohne schriftliche Genehmigung von smarli.

11.3 Defekte Hardware

Der Partner verpflichtet sich, defekte Hardware fachgerecht zu entsorgen oder diese auf Anfrage an smarli. zurückzusenden, um den Schutz der eingebetteten Technologie sicherzustellen.

12. Geistiges Eigentum

12.1 Rechte an der Software

Sämtliche Urheber-, Schutz- und Nutzungsrechte an der Software, einschliesslich aller Software, Designs, Texte und Grafiken sowie einschliesslich sämtlicher Weiterentwicklungen, Updates und Erweiterungen, verbleiben vollumfänglich bei smarli. Dem Partner wird lediglich ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Partnerschaft eingeräumt.

12.2 Feedback und Verbesserungsvorschläge

Vorschläge und Feedback des Partners zur Partner Engine kann smarli. unentgeltlich und ohne Einschränkungen nutzen und implementieren.

12.3 Projektdaten und Kundeninformationen

Die vom Partner erstellten Projektdaten und Konfigurationen verbleiben in seinem geistigen Eigentum. smarli. erhält jedoch ein nicht-exklusives, unwiderrufliches, übertragbares Nutzungsrecht an allen Projektdaten, Konfigurationen und Kundeninformationen, soweit dies erforderlich ist für:

  • die Erbringung von Leistungen gegenüber Endkunden,
  • die Sicherstellung der Weiterbetreuung von Kunden auch nach Beendigung der Partnerschaft,
  • die Übertragung von Projekten und Daten an andere Partner auf Basis eines Kundenwunsches,
  • die Analyse und Weiterentwicklung der eigenen Dienste (unter Verwendung anonymisierter oder pseudonymisierter Daten),
  • die kommerzielle Verwertung ausschliesslich anonymisierter Daten.

Dieses Nutzungsrecht besteht dauerhaft und unabhängig vom Fortbestand der Partnerschaft.

12.4 Folgen der Beendigung

Nach Beendigung wird der Zugang zur Partner Engine gesperrt. Damit endet automatisch die Lizenz zur Nutzung der Software. smarli. löscht die persönlichen Daten des Partners auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Anfrage, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Endkundendaten und Endkundenprojekte verbleiben gemäss Ziffer 6.4 bei smarli. Bei kostenpflichtigen Leistungen erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren für angebrochene Abrechnungsperioden.

13. Vertraulichkeit

13.1 Geheimhaltungspflicht

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

13.2 Ausnahmen

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • Öffentlich bekannt sind oder werden
  • Rechtmässig von Dritten erlangt wurden
  • Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen

13.3 Fortdauer

Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer der Geschäftsbeziehung und 5 Jahre darüber hinaus.

14. Laufzeit und Beendigung

14.1 Laufzeit

Die Nutzungsvereinbarung beginnt mit der erfolgreichen Registrierung und läuft auf unbestimmte Zeit.

14.2 Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können die Nutzungsvereinbarung jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Bei kostenpflichtigen Leistungen gelten die jeweils vereinbarten Kündigungsfristen.

14.3 Ausserordentliche Kündigung

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Erheblichen Verstössen gegen diese AGB
  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Missbrauch der Partner Engine
  • Insolvenz einer Partei

14.4 Folgen der Beendigung

Nach Beendigung wird der Zugang zur Partner Engine gesperrt. Damit endet automatisch die Lizenz zur Nutzung der Software. Der Partner kann seine Daten innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung exportieren. Danach werden die Daten gelöscht. Bei kostenpflichtigen Leistungen erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren für angebrochene Abrechnungsperioden.

15. Kommunikation

15.1 Elektronische Kommunikation

Der Partner stimmt zu, dass die Kommunikation mit smarli. primär elektronisch (E-Mail) erfolgt. Der Partner ist verpflichtet, seine E-Mail-Adresse aktuell zu halten.

15.2 Zugang von Erklärungen

Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie im üblichen Geschäftsverlauf abgerufen werden können.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Anwendbares Recht

Diese AGB und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

16.2 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist St. Gallen, Schweiz. smarli. ist jedoch berechtigt, den Partner auch an dessen Sitz zu belangen.

16.3 Streitbeilegung

Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst auf dem Verhandlungsweg beizulegen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

17.2 Textform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

17.3 Übertragung von Rechten

Der Partner ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von smarli. auf Dritte zu übertragen.

17.4 Vorrang der deutschen Version

Diese AGB können in verschiedene Sprachen übersetzt werden. Im Falle von Widersprüchen gilt die deutsche Version.

17.5 Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB oder zur Partner Engine wenden Sie sich bitte an:

smarli. AG
[email protected]